Zur Zertifizierung von SafeWind in Deutschland

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Eine der häufigsten Fragen zu SafeWind lautet: Ist das System schon zertifiziert und damit von Genehmigungsbehörden anerkannt?

Zunächst: Für Vermeidungsmaßnahmen im Artenschutz gibt es keinen TÜV oder eine vergleichbare bundesweite Zertifizierungsstelle, die einem neuen technischen Ansatz einen Stempel aufdrücken könnte und dann wäre alles erledigt.

Genehmigungen von Windparks und besonders auch die Beurteilung von Belangen des Artenschutzes sind Ländersache. Innerhalb Deutschlands bestehen also nebeneinander 16 Regelungssysteme, die im Detail durchaus sehr unterschiedlich sind. Entscheidend ist daher, ob auf Länderebene die obersten, für den Artenschutz zuständigen Behörden – oft die Vogelschutzwarten – eine Vermeidungsmaßnahme anerkennen. Glücklicherweise gibt es das Bemühen, Kenntnisse und Einschätzungen über die Landesgrenzen hinweg zusammen zu tragen und zu vereinheitlichen. Dies geschieht im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Sie hat in der Vergangenheit u.a. das sog. Helgoländer Papier herausgebracht, das Abstandskriterien für windkraftsensible Arten festgelegt hat.

Leider wird es wohl noch dauern, bis die zuständigen Behörden technische Vermeidungssysteme beurteilen und für den Einsatz in der Praxis empfehlen. Sicherlich sind dafür noch wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich, die mindestens teilweise wohl auch in Deutschland durchgeführt werden müssen. Sobald sich hier für SafeWind relevante Neuigkeiten ergeben, wird das auf dieser Seite bekannt gegeben.

Der Fortschritt auf dem Gebiet der technischen Vermeidungsmaßnahmen ist allerdings rasant. Deshalb ist jedem Entwickler von Windprojekten nur zu empfehlen, alles dafür zu tun, um sich die Option offen zu halten, zukünftig technische Maßnahmen anstelle von eventuellen konventionellen Betriebseinschränkungen einzusetzen. Viele Genehmigungsbehörden haben solche Klauseln bereits in BimmSch-Genehmigungen aufgenommen. (Beispieltext: „Die angeordneten Vermeidungsmaßnahmen können durch den Einsatz von technische Maßnahmen wie SafeWind abgelöst werden, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.“)